• ElmarsonTheThird@discuss.tchncs.de
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    1 day ago

    denn in der Hauptverhandlung zeigten die Aussagen des Autofahrers, dass ihm der Überholabstand von 2 m außerorts nicht geläufig war. Zudem meinte er, er hätte „gerade so“ überholen können, wenn er über die durchgezogene Mittellinie gefahren wäre. Auch das ist freilich nicht erlaubt.

    Und warum nochmal darf der noch mehrere Tonnen Metall durch die Öffentlichkeit führen?