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    4 hours ago

    Hier habe ich etwas dazu gefunden: https://saniontheroad.com/heilkundliche-masnahmen-fur-notfallsanitater-update-januar-2021/

    Ungefähr in der Mitte:

    (1) Bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen, auch teleärztlichen Versorgung, dürfen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter heilkundliche Maßnahmen, einschließlich heilkundlicher Maßnahmen invasiver Art, dann eigenverantwortlich durchführen, wenn

    1. sie diese Maßnahmen in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen,

    2. die Maßnahmen jeweils erforderlich sind, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von der Patientin oder dem Patienten abzuwenden.“

    Ich denke hierbei geht es um Medikamente und Spritzen / Infusionen.