Nicht der den du gefragt hast aber dazu folgende Gedanken:
Es darf keine pauschale zeitliche oder Generationsregel geben. Sonst muss manseine Verantwortung nur lange genug aussitzen.
Es muss ein sinnvoller Bezug zwischen Verantwortlichen und heutigem Staat als Entschädigungsschuldigen bestehen. Zwischen deutschem Reich und Bundesrepublik gibt es eine klar Linie. z.T. gelten noch Gesetze aus dem deutschen Reich. Die Bundesrepublik ist wirksam Rechtsnachfolger. Das ist bei der italienischen Republik und dem antiken Rom nicht der Fall. Genausowenig bei der Kiever Rus und heutigem Russland oder Ukraine.
Es darf bisher keine Entschädigungsregelung getroffen worden sein, an der die Betroffenen angemessen mitwirken konnten.
Ansonsten würde ich sagen, dass alle ab Ende des zweiten Weltkrieges nie “verjähren” sollte, weil wir ungefähr seitdem die Vorstellung haben, dass Angriffskriege zur Landeroberung und Völkermord grundsätzliche Verbrechen sind. Wenn die USA für Vietnam erst in 400 Jahren zur Verantwortung gezogen werden können, dann eben erst in 400 Jahren. Wenn es bis 2300 dauert, um Russland für die Invasion der Ukraine dranzubekommen, dann eben erst in 2300. Aussitzen darf keine “Lösungsstrategie” werden.
Nicht der den du gefragt hast aber dazu folgende Gedanken:
Ansonsten würde ich sagen, dass alle ab Ende des zweiten Weltkrieges nie “verjähren” sollte, weil wir ungefähr seitdem die Vorstellung haben, dass Angriffskriege zur Landeroberung und Völkermord grundsätzliche Verbrechen sind. Wenn die USA für Vietnam erst in 400 Jahren zur Verantwortung gezogen werden können, dann eben erst in 400 Jahren. Wenn es bis 2300 dauert, um Russland für die Invasion der Ukraine dranzubekommen, dann eben erst in 2300. Aussitzen darf keine “Lösungsstrategie” werden.