Ich fahre auf jedem Arbeitsweg über 16 einzelne Straßenbahnschienen, hab gezählt. Über die Hälfte muss ich davon längs überqueren, die Städter unter euch kennen vermutlich dieses “schnelle Schwenkmanöver”, um nicht längs in die Schienen zu geraten.
Sind das Alleinunfälle oder "Allein"unfälle (= Unfallgegner hat durch riskantes Manöver eine Reaktion provoziert aber ohne Zeugen wird es nie aufgeklärt)?
Das sind alles Unfälle aus unserer Stadt, wo die Radfahrer bei Schneeregen von der uralten Kopfsteinpflasterstraße versuchen, die Bordsteinkante mit den abgerundeten Ecken hochzufahren, um dann im weitmaschigen Ablauf hängen zu bleiben.
Hätten sie mal einen Helm getragen…
/s
Strenggenommen kann man Fremdverursachung + Fahrerflucht nicht ausschließen. Ich vermute aber, dass ein fremdverursachter tödlicher Unfall meist mit einem großen Schaden am Körper und am Rad des Opfers einhergeht. Damit sollte es gut möglich sein die alleinverursachten von den fremdverursachten tödlichen Unfällen abzugrenzen.
Ich meinte auch eher sowas wie “Autodahrer hat knapp überholt und Fahrradfahrer zieht deshalb erschrocken zur Seite und stützt”.
Da sieht man ja im Ergebnis nur den gestützten Radfahrer.
!fahrradbloed :)
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