In den kommenden Tagen und Wochen ist damit zu rechnen, dass weitere Asylsuchende gegen ihre Zurückweisungen an den deutschen Grenzen klagen werden. Sie werden, da sind sich Asylrechtsexpertinnen weitgehend einig, auch Recht bekommen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat bei seiner Entscheidung der Klage von drei Somalierinnen viel Grundsätzliches ausgeführt. Dem Urteil zufolge verstoßen die Zurückweisungen gegen Europarecht und haben Geflüchtete das Recht auf ein ordentliches Dublin-Verfahren, in dem geklärt wird, in welchem Land sie ihren Asylantrag stellen.