Als Richterinnen und Staatsanwältinnen dieses Landes sind wir beunruhigt über die Haltung des neuen Bundesinnenministers Dobrindt, der sich unbeeindruckt von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zur Zurückweisung von Asylsuchenden ohne Einhaltung des vorgesehenen sog. Dublin-Verfahrens zeigt, die ihm unmissverständlich die Rechtswidrigkeit der von ihm angeordneten Maßnahmen (VG Berlin, Beschluss v. 02.06.2025 – VG 6 L 191/25 –) bescheinigt.