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Tatsächlich handelt es sich bei Sanktionsumgehungen aber keineswegs um “Kavaliersdelikte”, erklärt David Rösch, Rechtsanwalt bei der Kanzlei NOERR. Wer fahrlässig handle riskiere ein Bußgeld von bis zu einer halben Million Euro.
Das wird ja mal spannend.
Mich stört es, dass immer die Maximalstrafe genannt wird. Viel interessanter wäre welche Strafen so im Schnitt gegeben werden.
Wie wär’s wenn Minimalstrafe = das Vermögen was du insgesamt, mit allen Ländereiern etc. hast? Und wenn mehr festgelegt wird muss der feine Herr Nazi halt aufm Bau mit den Albanern schuften. Hoffentlich stolpert der dann in den Beton.