Eine der Fragen hierzu wäre, warum nach “Kinder der Opfergeneration” eine Linie gezogen werden sollte. Übrigens haben z. B. die (auch noch lebenden) Nachkommen der deutschen Kolonialist*innen und Siedler*innen m. W. einen überdurchschnittlichen Anteil am heutigen Grundbesitz und Vermögen. Sollte Vergangenes etwa über die Zeit hinweg Wirkungen haben?
Die Gegenfrage lautet: Wo würdest du denn eine Grenze ziehen? Wenn Frankreich jetzt für die Verwüstungen der römischen Legionen unter Caesar im Gallischen Krieg Entschädigungen von Italien fordern würde, dann sind wir uns glaube ich einig, dass das absurd ist. Genauso, wenn Putin Gebietsansprüche mit der Kiewer Rus begründet. Aber wo würdest du deinen persönlichen Cut setzen?
Nicht der den du gefragt hast aber dazu folgende Gedanken:
Es darf keine pauschale zeitliche oder Generationsregel geben. Sonst muss manseine Verantwortung nur lange genug aussitzen.
Es muss ein sinnvoller Bezug zwischen Verantwortlichen und heutigem Staat als Entschädigungsschuldigen bestehen. Zwischen deutschem Reich und Bundesrepublik gibt es eine klar Linie. z.T. gelten noch Gesetze aus dem deutschen Reich. Die Bundesrepublik ist wirksam Rechtsnachfolger. Das ist bei der italienischen Republik und dem antiken Rom nicht der Fall. Genausowenig bei der Kiever Rus und heutigem Russland oder Ukraine.
Es darf bisher keine Entschädigungsregelung getroffen worden sein, an der die Betroffenen angemessen mitwirken konnten.
Ansonsten würde ich sagen, dass alle ab Ende des zweiten Weltkrieges nie “verjähren” sollte, weil wir ungefähr seitdem die Vorstellung haben, dass Angriffskriege zur Landeroberung und Völkermord grundsätzliche Verbrechen sind. Wenn die USA für Vietnam erst in 400 Jahren zur Verantwortung gezogen werden können, dann eben erst in 400 Jahren. Wenn es bis 2300 dauert, um Russland für die Invasion der Ukraine dranzubekommen, dann eben erst in 2300. Aussitzen darf keine “Lösungsstrategie” werden.
Es gibt wohl keine perfekte Lösung und ich bin auch für die unperfekten kein Experte. Es gibt Dinge, die man nicht ungeschehen machen kann, und u. a. so etwas wie willkürliche Grenzziehungen durch Kolonialstaaten, die auch nach der Unabhängigkeitswelle praktisch nicht mehr revidierbar waren und bis heute ‘Probleme machen’.
Ich denke das Anständigste wären offene Dialoge bzw. Polyloge darüber, wie man heute damit umgehen kann - nehme aber stark an, dass man sich aus Verhandlungssicht der jeweiligen Bundesregierung in einem engeren Korridor von etwas Symbolik, Geld und viel Absicherung gegen zukünftige Forderungen wohler fühlt. Man kann sich ja nicht immer so ausliefern wie bei Schiedgerichten nach dem Energiecharta-Vertrag…
Neben Geld und Aufarbeitung sollte es auch um die Vermeidung von ‘neuen’ Formen der Ausbeutung gehen, bevor zB in Energiefragen munter zugegriffen wird. Das dürfte aber eher an den beiden Zivilgesellschaften hängen bleiben.
Eine der Fragen hierzu wäre, warum nach “Kinder der Opfergeneration” eine Linie gezogen werden sollte. Übrigens haben z. B. die (auch noch lebenden) Nachkommen der deutschen Kolonialist*innen und Siedler*innen m. W. einen überdurchschnittlichen Anteil am heutigen Grundbesitz und Vermögen. Sollte Vergangenes etwa über die Zeit hinweg Wirkungen haben?
Namibia war auch eine südafrikanische Kolonie und die Deutschen haben durch die Apartheid als Weiße große Vorteile gehabt.
Die Gegenfrage lautet: Wo würdest du denn eine Grenze ziehen? Wenn Frankreich jetzt für die Verwüstungen der römischen Legionen unter Caesar im Gallischen Krieg Entschädigungen von Italien fordern würde, dann sind wir uns glaube ich einig, dass das absurd ist. Genauso, wenn Putin Gebietsansprüche mit der Kiewer Rus begründet. Aber wo würdest du deinen persönlichen Cut setzen?
Nicht der den du gefragt hast aber dazu folgende Gedanken:
Ansonsten würde ich sagen, dass alle ab Ende des zweiten Weltkrieges nie “verjähren” sollte, weil wir ungefähr seitdem die Vorstellung haben, dass Angriffskriege zur Landeroberung und Völkermord grundsätzliche Verbrechen sind. Wenn die USA für Vietnam erst in 400 Jahren zur Verantwortung gezogen werden können, dann eben erst in 400 Jahren. Wenn es bis 2300 dauert, um Russland für die Invasion der Ukraine dranzubekommen, dann eben erst in 2300. Aussitzen darf keine “Lösungsstrategie” werden.
Es gibt wohl keine perfekte Lösung und ich bin auch für die unperfekten kein Experte. Es gibt Dinge, die man nicht ungeschehen machen kann, und u. a. so etwas wie willkürliche Grenzziehungen durch Kolonialstaaten, die auch nach der Unabhängigkeitswelle praktisch nicht mehr revidierbar waren und bis heute ‘Probleme machen’.
Ich denke das Anständigste wären offene Dialoge bzw. Polyloge darüber, wie man heute damit umgehen kann - nehme aber stark an, dass man sich aus Verhandlungssicht der jeweiligen Bundesregierung in einem engeren Korridor von etwas Symbolik, Geld und viel Absicherung gegen zukünftige Forderungen wohler fühlt. Man kann sich ja nicht immer so ausliefern wie bei Schiedgerichten nach dem Energiecharta-Vertrag…
Neben Geld und Aufarbeitung sollte es auch um die Vermeidung von ‘neuen’ Formen der Ausbeutung gehen, bevor zB in Energiefragen munter zugegriffen wird. Das dürfte aber eher an den beiden Zivilgesellschaften hängen bleiben.